Die deutsche Musikrechteorganisation GEMA hat am 13. November beim Landgericht München Klage gegen OpenAI eingereicht und ist damit die weltweit erste Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft, die rechtlich gegen einen Anbieter von künstlicher Intelligenz vorgeht.
GEMA wirft OpenAI vor, urheberrechtlich geschützte Liedtexte in ChatGPT verwendet zu haben, ohne die entsprechenden Lizenzen einzuholen oder die Urheber zu vergüten. Die Klage richtet sich nicht nur gegen das US-amerikanische Unternehmen OpenAI LLC, sondern auch gegen die in Europa tätige OpenAI Ireland Ltd.
GEMA möchte mit dieser Klage grundlegende Rechtsfragen klären, wie KI-Unternehmen mit urheberrechtlich geschütztem Material umgehen dürfen. Obwohl sich die Klage direkt auf Liedtexte konzentriert, könnten die Ergebnisse die Art und Weise beeinflussen, wie KI-Unternehmen mit allen Arten von geschütztem Material umgehen, einschließlich Dienste, die Audiodateien ohne Erlaubnis generieren.
GEMA-CEO Tobias Hollermüller erklärte: „Die Songs unserer Mitglieder sind kein kostenloses Rohmaterial für das Geschäftsmodell von KI-Unternehmen.“ GEMA hebt auch die potenziellen Unterschiede zwischen dem US-amerikanischen und dem europäischen Recht hervor. Während US-Gerichte die „Fair Use“-Verteidigung akzeptieren und bestimmte unbezahlte Nutzungen zulassen könnten, sieht GEMA die europäischen Bestimmungen als strenger an: Wenn der Rechteinhaber seinen Anspruch auf Schutz geltend gemacht hat, müssen KI-Unternehmen eine Lizenz für das Training erhalten.
Daher hat GEMA kürzlich einen Lizenzrahmen für KI-Systeme vorgeschlagen, der 30 % des Nettoerlöses aus KI-Modellen fordert. Dieser Plan umfasst das anfängliche Training von KI und die spätere Nutzung zur Generierung von Musik und soll den Urhebern eine Vergütung zukommen lassen.
Eine GEMA-Studie zeigt, dass generative KI-Dienste das Einkommen von 27 % der Songwriter gefährden könnten. Laut der Umfrage glauben 71 % der Urheber, dass KI ihre wirtschaftliche Stabilität bedroht. Obwohl OpenAI kürzlich in den USA einen Urheberrechtsprozess gewonnen hat, bleibt das rechtliche Umfeld für das Training, die Generierung und die Urheberrechtsdaten von KI komplex. In den USA klagen auch große Musikfirmen wie Sony gegen KI-Musikgeneratoren, die Auseinandersetzungen dauern an.
Wichtigste Punkte:
📄 GEMA reicht in München Klage ein und wirft OpenAI die unerlaubte Nutzung von Liedtexten vor.
⚖️ GEMA betont die strengeren europäischen Gesetze: KI-Unternehmen benötigen Urheberrechtslizenzen.
💰 GEMA schlägt einen Lizenzrahmen vor, der 30 % des Nettoerlöses von KI-Modellen als Vergütung fordert.