Im Angesicht des rasanten Fortschritts der künstlichen Intelligenz (KI) stellt sich die Frage der Urheberrechte als neue Herausforderung für KI-Unternehmen. Am 13. November 2024 reichte die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) beim Amtsgericht München Klage gegen OpenAI ein und wurde damit weltweit die erste Urheberrechts-Verwertungsgesellschaft, die rechtlich gegen einen KI-Anbieter vorgeht.
Die GEMA argumentiert, dass OpenAIs ChatGPT urheberrechtlich geschützte Liedtexte ohne entsprechende Lizenz und Zahlung von Lizenzgebühren kopiert und verwendet hat. Die Klage richtet sich sowohl gegen das amerikanische Unternehmen OpenAI LLC als auch gegen die für das europäische Geschäft zuständige OpenAI Ireland Ltd.
GEMA-CEO Dr. Tobias Holzmüller betonte: „Die Werke unserer Mitglieder sind kein kostenloses Rohmaterial für das Geschäftsmodell von KI-Unternehmen.“ Laut GEMA-Studien könnten generative KI-Dienste den Songwritern Einnahmeverluste von bis zu 27 % bescheren. Für die Mitglieder der GEMA und der französischen Urheberrechtsorganisation SACEM bedeutet dies potenzielle Verluste von bis zu 2,7 Milliarden Euro bis 2028. Die Untersuchung ergab zudem, dass 71 % der Urheber die KI als Bedrohung für ihre finanzielle Stabilität ansehen.
Diese Klage betrifft nicht nur die Verwendung von Liedtexten, sondern könnte auch Auswirkungen darauf haben, wie KI-Unternehmen mit allen Arten von urheberrechtlich geschütztem Material umgehen, einschließlich Dienste zur Generierung von Audiodateien ohne Lizenz. Die GEMA hebt insbesondere die Unterschiede zwischen dem amerikanischen und dem europäischen Rechtssystem hervor: Während amerikanische Gerichte die Verteidigung der „Fair Use“-Doktrin akzeptieren und eine gewisse kostenlose Nutzung zulassen, sind die europäischen Vorschriften strenger und verlangen von KI-Unternehmen, die Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber einzuholen, bevor sie geschützte Werke für das Training verwenden.
Um dieses Problem zu lösen, hat die GEMA kürzlich einen Lizenzrahmen für KI-Systeme vorgeschlagen, der vorsieht, dass KI-Modelle 30 % ihres Nettoerlöses als Urheberrechtsgebühren zahlen. Dieses Schema deckt sowohl das anfängliche Training der KI als auch die spätere Nutzung von KI-generierten Musik Inhalten ab und soll sicherstellen, dass die Urheber einen angemessenen Anteil an den kommerziellen Erträgen ihrer Werke erhalten.
Obwohl OpenAI kürzlich in den USA einen Rechtsstreit mit einer Nachrichtenorganisation über Urheberrechte gewonnen hat, der auf der „Fair Use“-Verteidigung beruhte, bleibt das rechtliche Umfeld für das Training, die Generierung und die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Daten durch KI äußerst komplex. Das Ergebnis dieses Rechtsstreits könnte tiefgreifende Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der KI-Branche haben, insbesondere in Bezug auf die Abwägung zwischen technologischer Innovation und dem Schutz des geistigen Eigentums.