Die Asian News International (ANI), eine der größten Nachrichtenagenturen Indiens, hat kürzlich beim Obersten Gerichtshof von Delhi Klage gegen OpenAI eingereicht. ANI wirft OpenAI vor, deren Inhalte illegal zum Trainieren von KI-Modellen verwendet und dadurch falsche Informationen generiert zu haben. Dieser Fall könnte neue rechtliche Maßstäbe für die weltweite Verwendung urheberrechtlich geschützter Nachrichteninhalte durch KI-Unternehmen setzen.
Bei der Verhandlung am Dienstag erließ Richter Amit Bansal eine Vorladung gegen OpenAI. OpenAI hatte zuvor bestätigt, dass ChatGPT keinen Zugriff auf die ANI-Website hat. Das Gericht erklärte, dass aufgrund der Komplexität des Falls ein sofortiges Verbot nicht in Betracht gezogen werde und eine gründliche Prüfung erforderlich sei. Die nächste Verhandlung ist für das kommende Jahr angesetzt.
Ein OpenAI-Sprecher erklärte gegenüber TechCrunch: „Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Nachrichtenagenturen in unseren Produkt- und Designprozessen. Wir arbeiten aktiv mit zahlreichen Nachrichtenagenturen weltweit, einschließlich Indien, konstruktiv zusammen, um Möglichkeiten zu erkunden, Feedback zu erhalten und gemeinsam zu arbeiten.“
Diese Klage ist Teil des weltweit zunehmenden Drucks auf KI-Unternehmen wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützter Materialien. OpenAI steht derzeit in den USA über zehn ähnlichen Klagen gegenüber, in Kanada zwei und in Deutschland eine.
OpenAI-Anwalt Amit Sibal verteidigte das Unternehmen und argumentierte, dass das Urheberrecht Fakten nicht schütze und ChatGPT es Websites erlaube, sich von der Datenerfassung abzumelden. Er erwähnte auch, dass OpenAI keine Server in Indien habe und der Fall daher mangels Zuständigkeit abgewiesen werden sollte.
ANIs Anwalt Sidhant Kumar widersprach jedoch und argumentierte, dass öffentliche Verfügbarkeit nicht die uneingeschränkte Nutzung von Inhalten bedeute. ANI äußerte insbesondere Bedenken hinsichtlich der Erfindung von Interviews durch ChatGPT, in denen falsche Informationen der Agentur zugeschrieben wurden, darunter auch nicht existierende Gespräche mit dem Oppositionspolitiker Rahul Gandhi.
In der Klage weist ANI darauf hin, dass dieses „Halluzinations“-Phänomen eine echte Bedrohung für den Ruf der Agentur darstellt und die Verbreitung von Falschinformationen zu Störungen der öffentlichen Ordnung führen könne. Das Gericht plant die Ernennung eines unabhängigen Sachverständigen, um die Auswirkungen der Nutzung öffentlich zugänglicher Inhalte durch KI-Modelle auf das Urheberrecht zu begutachten. Der Richter wird in zukünftigen Verhandlungen die technischen Details der Verbreitung von Nachrichteninhalten über verschiedene Plattformen eingehender prüfen.
Wichtigste Punkte:
📄 **ANI verklagt OpenAI wegen der angeblich illegalen Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte.**
⚖️ **Das Gericht hat entschieden, kein sofortiges Verbot zu erlassen und den Fall gründlich zu prüfen.**
📰 **OpenAI steht weltweit mehreren ähnlichen Klagen gegenüber, die rechtlichen Fragen müssen geklärt werden.**