OpenAI hat kürzlich sein Video-Generierungsmodell Sora vorgestellt, doch die Trainingsdaten des Modells könnten zahlreiche urheberrechtlich geschützte Spielinhalte enthalten, was Bedenken hinsichtlich rechtlicher Probleme aufwirft. Sora kann auf Basis von Textprompts oder Bildern Videos mit einer maximalen Länge von 20 Sekunden generieren und unterstützt verschiedene Bildformate und Auflösungen.
Bereits bei der Veröffentlichung erwähnte OpenAI, dass die Trainingsdaten von Sora Minecraft-Videos umfassten, was die Neugier auf andere möglicherweise verwendete Spielinhalte weckte.
In praktischen Tests konnte Sora Videos generieren, die mehreren bekannten Spielen ähneln, darunter eine Art Klon von „Super Mario Bros.“, Ego-Shooter, die von „Call of Duty“ und „Counter-Strike“ inspiriert scheinen, und Sequenzen im Stil von Arcade-Kampfspielen der 90er Jahre wie „Teenage Mutant Ninja Turtles“. Darüber hinaus scheint Sora die Präsentation von Twitch-Streams gemeistert zu haben und kann Charaktere generieren, die den bekannten Streamern Auronplay und Pokimane ähneln.
OpenAI hat jedoch die Quellen der von Sora verwendeten Daten nicht im Detail erläutert. Obwohl OpenAI angibt, „öffentlich zugängliche“ Daten verwendet und lizenzierte Daten von Stock-Medienbibliotheken wie Shutterstock bezogen zu haben, werden dadurch die rechtlichen Risiken nicht beseitigt. Der Urheberrechtsanwalt Joshua Weigensberg weist darauf hin, dass die Verwendung von Let’s-Play-Videos in den Trainingsdaten von Sora wahrscheinlich die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Materialien darstellt.
Die Funktionsweise von KI-Generierungsmodellen wie Sora basiert auf probabilistischem Lernen, bei dem Muster aus großen Datenmengen erkannt werden. Dies kann jedoch auch dazu führen, dass die generierten Ausgaben den Trainingsdaten sehr ähnlich sind, was bei den Urhebern zu Unmut führt, und immer mehr Menschen suchen rechtliche Wege, um Lösungen zu finden.
Die Behandlung von Spielinhalten ist besonders komplex, da die Wiedergabe von Videos nicht nur das Urheberrecht der Spieleentwickler, sondern auch möglicherweise das Urheberrecht an einzigartigen Videos von Spielern betrifft. Stellt ein Gericht fest, dass bei der Schulung des KI-Modells Urheberrechte verletzt wurden, sehen sich die Entwickler weiteren rechtlichen Risiken gegenüber.
Auch wenn KI-Unternehmen in einigen Rechtsstreitigkeiten möglicherweise erfolgreich sein könnten, bedeutet dies nicht, dass die Benutzer dieser Modelle völlig schadlos bleiben. Die generierten Inhalte könnten mehrere Rechtsgebiete betreffen, darunter Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte. Daher müssen Entwickler bei der Schulung von KI-Modellen äußerste Vorsicht walten lassen.
Wichtigste Punkte:
🎮 OpenAIs neu vorgestelltes Video-Generierungsmodell Sora wurde möglicherweise mit Daten trainiert, die Spielinhalte enthalten, und steht daher vor rechtlichen Risiken.
🧑⚖️ Experten für geistiges Eigentum weisen darauf hin, dass die Urheberrechtsfragen bei Spielinhalten komplex sind und mehrere Rechteinhaber betreffen.
⚖️ Die rechtliche Verantwortung für KI-generierte Inhalte kann nicht nur die Entwickler, sondern auch normale Benutzer betreffen.