In einem jüngsten Rechtsstreit wurde ein Antrag von OpenAI abgelehnt, und das Gericht hat entschieden, die von der New York Times eingereichte Klage wegen Urheberrechtsverletzung fortzuführen. Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf der New York Times, OpenAI habe ihre Inhalte ohne Erlaubnis und Bezahlung verwendet.
Richter Sidney Stein vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York erlaubte in einem Beschluss, obwohl der Umfang der Klage reduziert wurde, die Fortführung der wichtigsten Vorwürfe der Urheberrechtsverletzung. Der Richter versprach, bald eine ausführliche Stellungnahme zu veröffentlichen.
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Die Entscheidung ist ein Sieg für die New York Times, die zusammen mit anderen Verlagen wie der New York Daily News und dem Investigative Reporting Center OpenAI herausfordert. Sie werfen OpenAI vor, beim Training des beliebten KI-Dienstes ChatGPT ohne Genehmigung große Datenmengen aus dem Internet gesammelt zu haben. Steven Lieberman, der Anwalt der Verlage, zeigte sich erleichtert und glaubt, einem Geschworenengericht zeigen zu können, wie OpenAI und Microsoft durch die unbefugte Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Content aus Zeitungen im ganzen Land profitiert haben.
Die Anwälte der New York Times argumentieren, dass die Artikel der Zeitung zu den größten urheberrechtlich geschützten Textquellen gehörten, die OpenAI zum Aufbau von ChatGPT verwendet hat, und werfen OpenAI vor, gegen das Urheberrecht verstoßen zu haben, indem sie die Nachrichteninhalte der Zeitung extrahiert haben. Jason Deutrom, ein Sprecher von OpenAI, antwortete darauf, dass das Unternehmen die Eingrenzung des Umfangs des Falls begrüße und darauf hoffe, deutlich machen zu können, dass ihr KI-Modell auf öffentlich zugänglichen Daten basiert und im Rahmen der „Fair Use“-Doktrin liegt.
Das Gerichtsurteil bedeutet, dass der Fall vor Gericht verhandelt wird, obwohl ein Verhandlungstermin noch nicht festgelegt ist. Die Beweisaufnahme, einschließlich vertraulicher Aussagen von Führungskräften beider Seiten, wird voraussichtlich in öffentlichen Vorverhandlungen stattfinden, um Streitigkeiten über Beweismittel und andere Angelegenheiten zu klären. Das Ergebnis dieses Falls wird erhebliche Auswirkungen auf die Nachrichtenbranche und die Zukunft von KI-Tools haben.
Für Verlage könnte die Fähigkeit leistungsstarker Chatbots, Nachrichtenartikel schnell zusammenzufassen, zu einem Rückgang der Besucherzahlen auf Nachrichtenseiten und damit zu einem Rückgang der Werbeeinnahmen führen. In diesem Fall werden zwar nur OpenAI und sein Investor Microsoft verklagt, aber auch andere KI-Unternehmen greifen auf ähnliche Weise Inhalte aus dem Internet ab, um ihre Modelle zu trainieren. Die rechtlichen Fragen zum Urheberrecht sind jedoch weiterhin ungeklärt.
In der Rechtswelt wird allgemein angenommen, dass die „Fair Use“-Doktrin die Erstellung von „transformativen“ neuen Inhalten oder Kommentaren und Zitaten zu einem ursprünglichen Werk erfordert. Die New York Times argumentiert, dass dies nicht auf die Reproduktion ihrer Originalberichte durch OpenAI zutrifft. Ein weiterer Analysepunkt betrifft die „Marktersatzfähigkeit“, d. h., ob die Antworten des Chatbots den Bedarf am Lesen der Website der New York Times ersetzen. Die Anwälte des Verlages wiesen in einer Anhörung im Januar darauf hin, dass der Chatbot, wenn er nach Inhalten aus Berichten der New York Times gefragt wurde, diese oft wortwörtlich wiedergab. OpenAIs Rechtsteam erwiderte, dass die Verlage die Eingabeaufforderungen absichtlich so manipuliert hätten, dass der Chatbot große Mengen an Inhalten von der Website der Zeitung ausgibt, was nicht der normalen Interaktion der meisten Nutzer mit dem Dienst entspreche.
Wichtigste Punkte:
📄 Das Gericht erlaubt die Fortsetzung der Urheberrechtsklage der New York Times gegen OpenAI, was den Fortgang des Verfahrens markiert.
📰 Die New York Times wirft OpenAI vor, ihre Inhalte ohne Genehmigung verwendet zu haben, während OpenAI argumentiert, dass sein Handeln unter die Fair-Use-Doktrin fällt.
🤖 Dieser Fall wird die Nachrichtenbranche und die Zukunft von KI-Tools beeinflussen, und die damit verbundenen Rechtsfragen sind noch ungeklärt.