Zoom hat kürzlich seine Nutzungsbedingungen aktualisiert und klargestellt, dass Videokonferenzinhalte nicht für künstliche Intelligenz (KI) verwendet werden.
Im März dieses Jahres wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zoom geändert, darunter Abschnitt 10.4 „Kundenlizenzgewährung“, der dem Videokonferenztool eine „dauerhafte, weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie, übertragbare Lizenz“ einräumte. Eine Aktualisierung am 27. Juli präzisierte die rechtlichen Bestimmungen jedoch weiter und erklärte ausdrücklich, dass Audio-, Video- oder Chatinhalte ohne Zustimmung des Nutzers nicht zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden.
Diese Änderung folgte auf Bedenken der Nutzer, ob ihre Videokonferenzinhalte für KI-Zwecke genutzt werden könnten. Zoom's Chief Product Officer, Smita Hashim, erklärte diese Änderung in einem Blogbeitrag und betonte, dass Zoom niemals beabsichtigt habe, die Videokonferenzinhalte der Nutzer für andere Zwecke als den Betrieb und die Verbesserung des eigenen Dienstes zu verwenden.
Diese Maßnahme wurde von den Nutzern positiv aufgenommen und begrüßt.