Das Internetgericht Guangzhou hat in der weltweit ersten Klage wegen Urheberrechtsverletzung durch einen generativen KI-Dienst geurteilt. Das Gericht erklärte, dass sich die generative KI-Industrie in einem frühen Entwicklungsstadium befinde und sowohl den Rechtsschutz als auch die industrielle Entwicklung berücksichtigen müsse, wobei die Pflichten der Dienstanbieter nicht übermäßig belastet werden sollten. Die Shanghaier Firma Xin Chuang Hua entdeckte, dass die von der Guangzhou Nian Guang Company betriebene Website Bilder erstellen kann, die dem klagegegenständlichen Ultraman-Bild identisch oder ähnlich sind. Ein Unternehmen, das AIGC-Dienste anbietet, unterlag aufgrund der Möglichkeit seiner Website, über KI-Malerei Ultraman-Bilder zu generieren, einer Niederlage vor Gericht. Das Gericht stellte fest, dass das Unternehmen die Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte des Klägers an dem klagegegenständlichen Ultraman-Bild verletzt hatte und verurteilte es, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beenden und 10.000 Yuan Schadensersatz zu zahlen.