ChinaZ.com (站长之家) meldete am 20. Juni: Das Internetgericht Peking verhandelte kürzlich online vier Fälle von Urheberrechtsverletzungen. Kläger sind bekannte Illustrator*innen, deren auf einer Content-Sharing-Plattform veröffentlichte Originalwerke von KI-Malprogrammen massenhaft nachgeahmt und als Trainingsmaterial für die Generierung neuer Bilder verwendet wurden. Die von der KI generierten Bilder ähneln nicht nur stark dem Stil der Kläger, sondern werden auch kommerziell genutzt, was den Kläger*innen erheblichen Schaden zufügt.

Die Kläger argumentieren, dass die Beklagten ihre Werke ohne Erlaubnis zum Trainieren von KI-Modellen verwendet und die generierten Werke kommerziell genutzt haben, was weit über die Grenzen der zulässigen Nutzung hinausgeht. Sie behaupten, dass ihre Vervielfältigungsrechte, Bearbeitungsrechte und Rechte an der Verwendung ihrer Werke zum Trainieren von KI-Modellen verletzt wurden. Darüber hinaus befürchten die Kläger, dass die KI-generierten Bilder ihre Originalwerke ersetzen und ihren Markt zerstören könnten.

Recht

Im Prozess legten die Kläger umfassende Beweise für ihre Behauptungen vor, darunter die Nutzungsbedingungen der KI-Malprogramme, Werbematerialien und die offiziellen Seiten der Beklagten auf der Content-Sharing-Plattform. Zusätzlich beantragten die Kläger die Anwesenheit eines technischen Sachverständigen zur Erläuterung der technischen Aspekte des KI-Modelltrainings.

Die Beklagten hingegen bestreiten eine Urheberrechtsverletzung. Sie argumentieren, dass keine wesentliche Ähnlichkeit zwischen den Werken der Kläger und den von der KI generierten Bildern bestehe und die Nutzung der Werke der Kläger zum Training des großen Sprachmodells als zulässige Nutzung zu betrachten sei. Beklagter 3 bestreitet zudem, den anderen Beklagten die Werke der Kläger zur Verfügung gestellt zu haben und betont, keine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Der Fall befindet sich derzeit noch in der weiteren Bearbeitung.