Ein Bundesrichter in New York hat kürzlich entschieden, dass die US-Nachrichtenseite The Intercept ihre teilweise Klage gegen OpenAI fortsetzen darf. Die Klage wirft OpenAI vor, gegen das Digital Millennium Copyright Act (DMCA) verstoßen zu haben, indem das Unternehmen bei der Erstellung der Trainingsdaten für ChatGPT Copyright-Informationen wie Titel und Autorennamen aus Nachrichtenartikeln entfernt hat. The Intercept argumentiert, dass dies einen Verstoß gegen den Schutz der Autorenpersönlichkeit darstellt.

Schreibtisch Klage Recht (1)

Bildquelle: Das Bild wurde mit KI generiert, Bildrechte liegen bei Midjourney.

Richter Jed S. Rakoff wies Teile der Klage ab, insbesondere die Anschuldigungen gegen Microsoft, erlaubte aber die Weiterführung der Hauptbeschwerde gegen OpenAI wegen Verstoßes gegen das DMCA. Matt Topic, Anwalt von The Intercept, erklärte dazu: „Diese Entscheidung zeigt, dass das DMCA wichtigen Schutz für Nachrichtenagenturen bietet und sie vor der Aneignung ihrer Inhalte durch KI-Unternehmen schützt.“ Er bezeichnete das Urteil als „bahnbrechend“ und erwartet weitreichende Folgen.

Gerichte stehen derzeit vor der großen Herausforderung, geltendes Urheberrecht auf KI-Systeme anzuwenden, die mit urheberrechtlich geschütztem Material trainiert werden. Ein anderer Bundesrichter in New York hatte zuvor eine ähnliche Klage gegen OpenAI abgewiesen, die von den Nachrichtenseiten Raw Story und AlterNet eingereicht wurde. In diesem Fall argumentierte der Richter, dass nicht die Entfernung der Copyright-Informationen das Problem sei, sondern die Verwendung der Artikel durch OpenAI ohne Entschädigung.

In diesem Fall argumentierte Richter Rakoff, dass The Intercept möglicherweise nachweisen könne, dass durch die Entfernung der Copyright-Informationen ein konkreter Schaden entstanden ist, und dieser Punkt daher einer weiteren rechtlichen Prüfung bedarf. The Intercept reichte die Klage im Februar dieses Jahres ein, mitten in einer Welle von Klagen von Medienunternehmen gegen OpenAI und Microsoft wegen verschiedener Urheberrechtsprobleme bei der KI-Entwicklung. Dieses vorläufige Urteil könnte den Beginn eines längeren Rechtsstreits über die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Trainieren von KI-Modellen markieren.

Wichtigste Punkte:

📄 The Intercept darf mit seiner Klage gegen OpenAI wegen Verstoßes gegen das DMCA fortfahren.

⚖️ Der Richter wies die Anschuldigungen gegen Microsoft zurück, erlaubte aber die Weiterführung der Hauptbeschwerde gegen OpenAI.

🔍 Gerichte stehen vor der Herausforderung, geltendes Urheberrecht auf KI-Systeme anzuwenden; das Ergebnis des Falls könnte weitreichende Auswirkungen auf das Urheberrecht haben.