Anthropic, ein Unternehmen für künstliche Intelligenz, hat auf eine Urheberrechtsklage von Musikverlagen reagiert und behauptet, die Verwendung von Songtexten zum Trainieren seines KI-Modells sei eine „transformative Nutzung“. Es weist den Anspruch auf unersetzlichen Schaden zurück. Das Unternehmen wirft den Klägern „subjektives Verhalten“ vor und argumentiert, dass diese zum Erstellen urheberrechtsverletzender Inhalte durch das KI-Modell beigetragen haben. Anthropic wehrt sich gegen die Forderung nach einer einstweiligen Verfügung und weist darauf hin, dass die Klage vor dem falschen Gericht eingereicht wurde.