Im Angesicht des rasanten Fortschritts der künstlichen Intelligenz hat ein Gerichtsurteil in Hamburg eine neue Debatte über die Sammlung und Nutzung von Trainingsdaten für KI ausgelöst. Dieser Fall lässt die Öffentlichkeit nicht nur über das Verhältnis von KI und Urheberrecht nachdenken, sondern liefert auch wichtige Hinweise für den zukünftigen Rechtsrahmen der KI-Entwicklung.

Auslöser war der Download eines urheberrechtlich geschützten Bildes von einer Bildagentur-Website durch die gemeinnützige Organisation LAION, ohne die entsprechende Genehmigung einzuholen. LAION kombinierte dieses Bild mit einer Beschreibung und integrierte es in den frei zugänglichen Datensatz „LAION-5B“. Dieser umfangreiche Datensatz umfasst 5,85 Milliarden Bild-Text-Paare und wird häufig für das KI-Training verwendet.

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Bildquelle: Das Bild wurde mit Hilfe von Midjourney, einem KI-Bildgenerator, erstellt.

Angesichts der Urheberrechtsverletzungsklage des Fotografen fällte das Hamburger Amtsgericht ein überraschendes Urteil. Das Gericht räumte zwar ein, dass LAIONs Vorgehen eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung darstellte, stuft es aber gemäß § 60d UrhG als zulässiges Text- und Data Mining im Rahmen der nicht-kommerziellen wissenschaftlichen Forschung ein. Das Gericht betonte dabei die konkrete Vorgehensweise von LAION und nicht seine Organisationsstruktur. Der von LAION veröffentlichte Datensatz ist kostenlos und für Forschungszwecke bestimmt, ohne kommerzielle Interessen zu verfolgen.

Bemerkenswert ist, dass das Gericht selbst bei der Nutzung des Datensatzes durch kommerzielle Unternehmen an der gemeinnützigen Natur von LAION festhielt. Dieser Standpunkt bietet KI-Forschungseinrichtungen eine wichtige Unterstützung bei der Datensammlung.

Das Urteil löst jedoch nicht alle Probleme. Das Gericht hat sich nicht dazu geäußert, ob die weitergehende Ausnahme des § 44b UrhG für Text- und Data Mining anwendbar ist. Diese Bestimmung erlaubt die Vervielfältigung rechtmäßig erlangter Werke zum Zwecke des Text- und Data Mining, verlangt aber die Löschung der Kopien, sobald sie nicht mehr benötigt werden. Der Rechteinhaber kann zudem durch maschinenlesbare Hinweise in seinen Online-Werken Nutzungsrechte vorbehalten. Das Gericht hegte Zweifel, ob die Bildagentur solche Hinweise bereitgestellt hat.

Angesichts der Bedeutung und des Streitpotenzials des Falls wird der Fotograf wahrscheinlich Berufung vor einem höheren Gericht einlegen. Das Urteil bietet zwar Forschungseinrichtungen Hoffnung bei der Sammlung von KI-Trainingsdaten, lässt aber die Frage offen, ob dies auch für gewinnorientierte Unternehmen gilt. Insbesondere Unternehmen wie OpenAI, die urheberrechtlich geschützte Daten aus dem Internet ohne Erlaubnis für das Training verwenden, könnten mit weiteren rechtlichen Herausforderungen konfrontiert werden.

Derzeit warten mehrere ähnliche Klagen auf ihren Ausgang, darunter der besonders auffällige Rechtsstreit zwischen der New York Times und OpenAI. Die Ergebnisse dieser Verfahren werden die zukünftige Entwicklung der KI-Branche tiefgreifend beeinflussen.

Das deutsche Gerichtsurteil bietet einen neuen Blickwinkel auf das Verhältnis von KI und Urheberrecht. Es geht nicht nur um das Gleichgewicht zwischen technischen Innovationen und dem Schutz geistigen Eigentums, sondern auch darum, wie sich das Recht an die schnell verändernde technologische Umgebung anpasst. Mit der Weiterentwicklung der KI-Technologie werden ähnliche rechtliche und ethische Fragen wahrscheinlich zunehmen und erfordern eine gemeinsame Auseinandersetzung der Gesellschaft.

Zukünftig muss ein Gleichgewicht zwischen der Förderung von KI-Innovationen und dem Schutz der Rechte von Schöpfern gefunden werden. Dies könnte Änderungen des Urheberrechts, neue Lizenzmodelle oder neue Kooperationsformen zwischen KI-Unternehmen und Urhebern umfassen. In jedem Fall verdeutlicht dieser Fall die komplexen rechtlichen und ethischen Herausforderungen der KI-Entwicklung und liefert wichtige Hinweise für die zukünftige Politikgestaltung.