Führende Vertreter der deutschen Musikrechteorganisation GEMA haben sich kürzlich zu der Frage der Nutzung von Musikrechten durch künstliche Intelligenz geäußert. Der Vorstandsvorsitzende Dr. Tobias Holzmüller forderte mehr Respekt vor den Urheberrechten der Künstler im KI-Markt. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Ralf Weigand schlug vor, einen neuen Rechtsrahmen zu schaffen, um sicherzustellen, dass KI-Unternehmen den Rechteinhabern eine angemessene Vergütung zahlen. Die GEMA schlägt vor, dass KI-Unternehmen 30 % ihres Nettoerlöses aus der Nutzung urheberrechtlich geschützter Materialien zahlen sollten.
Diese Erklärung ist die jüngste Entwicklung nach der Klage der GEMA gegen OpenAI ChatGPT im November 2024 wegen der Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte. Gleichzeitig sieht sich die KI-Musikplattform Suno mit Urheberrechtsklagen der GEMA und verschiedener Plattenfirmen konfrontiert.
Suno-Mitgründer Mikey Shulman verteidigte sich gegen die Klagen und argumentierte, dass die Kritiker die Natur seiner Technologie missverstanden hätten. Er erklärte, dass sein KI-System Musikmuster und -strukturen lernt, ähnlich wie Menschen durch das Hören von Musik lernen, und nicht einfach bestimmte Songs kopiert. Dieses Argument „Lernen ist nicht gleich Diebstahl“ entspricht der Position anderer KI-Unternehmen in ähnlichen Fällen.
Diese Streitigkeiten spiegeln ein größeres Problem wider: Es fehlt weltweit noch an klaren Regeln für die zulässige Nutzung von urheberrechtlich geschützten Daten zum Training von KI-Systemen. Der Rechtsstreit zwischen Rechteinhabern und KI-Unternehmen könnte die Entwicklung entsprechender Rechtsrahmen vorantreiben.