Urteil zum Urheberrecht von KI-generierten Bildern

Das Internetgericht Peking hat in einem Verfahren über die Urheberrechtsverletzung von KI-generierten Bildern ein Urteil in erster Instanz gefällt. Dies ist der erste Fall zum Urheberrecht im Bereich der KI-generierten Bilder.

Das Gericht befand, dass KI-generierte Bilder Originalität besitzen, den intellektuellen Einsatz des Menschen widerspiegeln und daher als urheberrechtlich geschützte Werke anerkannt werden sollten.

Das Gericht betonte außerdem, dass die Generierung von Bildern durch ein KI-Modell im Wesentlichen die Nutzung eines Werkzeugs durch den Menschen zur Erstellung darstellt. Der intellektuelle Einsatz im gesamten Schaffensprozess stammt vom Menschen, nicht vom KI-Modell selbst.

Daher sollten alle Bilder, die den originellen intellektuellen Einsatz des Menschen zeigen, als Werke anerkannt und mit Urheberrechten geschützt werden.

Dieses Urteil hat eine wichtige Bedeutung für den Schutz des Urheberrechts im Bereich der KI-generierten Bilder.